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IT – Sicherheitsgesetz nicht verfassungskonform

Ein vom Cyber-Sicherheitsrat Deutschland e.V. (CSRD e.V) bei der renommierten Berliner Anwaltskanzlei Knauthe in Auftrag gegebenes Gutachten offenbart alarmierende Zweifel an der VerfassungsmĂ€ĂŸigkeit des Gesetzentwurfs der Bundesregierung. Die Verfassungsrechts-Experten Christoph Ahlhaus und Endrik Holzinger fĂŒhren in einer umfassenden Stellungnahme detailliert sieben verfassungsrechtliche Bedenken auf, wie beispielsweise die fehlende Einbindung der informationstechnischen Strukturen des Bundes.

V.i.S.d.P.: Lorenzo Paolo Cau, Cyber-Sicherheitsrat Deutschland e.V.
Kontakt: Telefon: 030 / 6796 365 28

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