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Entwurf des IT-Sicherheitsgesetzes unausgereift

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[bsslink file=”PM_Entwurf_des_IT-Sicherheitsgesetzes-unausgereift_11.03.2013″ title=”Pressemitteilung” image=”pdf” alt=”Pressemitteilung” width=”50″ height=”50″]

Der Cyber-Sicherheitsrat Deutschland e.V. stuft den „Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme (IT-Sicherheitsgesetz ITSiG)“ des Bundesministeriums des Innern vom 05.03.2013 in seiner Stellungnahme als unausgereift ein.
Der PrĂ€sident des Cyber-Sicherheitsrates Arne Schönbohm hĂ€lt die folgenden Punkte des Gesetzentwurfes fĂŒr bedenklich:

  1. „Dieses neue Gesetz wirkt stark wie ein BSI-BevollmĂ€chtigungsgesetz, wonach alle Meldungen ĂŒber Cyberangriffe, d.h., Straftaten aus dem Cyberraum, direkt an das BSI gemeldet werden mĂŒssten. Dieses hĂ€tte nach unserer EinschĂ€tzung eine gravierende VerĂ€nderung der föderalen Sicherheitsarchitektur in Deutschland zur Folge, da die LandeskriminalĂ€mter als die fĂŒr die Straftaten zustĂ€ndige Behörde nach unserer Kenntnis keine Rolle spielen.“
  2. „Nur fĂŒr die Verwaltung des „Meldewesens“ will der Bund rund 19 Mio. EUR ausgeben, wobei ein Großteil der Kosten letzen Endes von den kritischen Infrastrukturen, d.h., in den Sektoren Energie/Wasser (1.300 Stadtwerke), Gesundheit (KrankenhĂ€user), Informationstechnik, Telekommunikation, Transport/Verkehr, ErnĂ€hrung sowie das Finanz- und Versicherungswesen, getragen werden mĂŒsste. Dieses hĂ€tte erhebliche Konsequenzen auf die Kommunen und LĂ€nder.“
  3. „Der Gesetzesentwurf verlangt ausfĂŒhrliche Meldepflichten bei den Betreibern kritischer Infrastrukturen. Das BSI hingegen beschrĂ€nkt seine Berichtspflicht allgemein fĂŒr die Öffentlichkeit auf einen Jahresbericht, dessen Inhalte keine AuskĂŒnfte ĂŒber die Angriffe auf Bundesbehördennetze geben. Wir fordern daher die Wiederaufnahme des im Jahr 2010 eingestellten Quartalsbericht des BSI, in dem nach unserer Auffassung zukĂŒnftig Angriffsstrukturen auf Behördennetze beschrieben werden mĂŒssen.“

Der Cyber-Sicherheitsrat Deutschland e.V. versteht sich als vom Bund unabhĂ€ngiger Ansprechpartner fĂŒr LĂ€nder, Kommunen und Wirtschaft rund um das Thema Cyber-Sicherheit.
V.i.S.d.P.: Hans-Wilhelm DĂŒnn; VizeprĂ€sident Cyber-Sicherheitsrat Deutschland e.V.

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