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Anstehende Besprechung des Referentenentwurfs zum IT-Sicherheitsgesetz des Bundeministerium des Innern am 17. Dezember 2014

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[bsslink file=”ITSiG_Entwurf19112014_PM_CSRD_final” title=”Pressemitteilung” image=”pdf” alt=”Pressemitteilung zum IT-Sicherheitsgesetz” width=”50″ height=”50″]

Der Cyber-Sicherheitsrat Deutschland e.V (CSRD) hat die Entwicklung des sogenannten „IT-Sicherheitsgesetz“ von Anfang an begleitet.Trotz diverser Entwürfe und Beratungen muss festgestellt werden, dass das Bundesministerium nach wie vor kein überzeugendes Konzept zur Steigerung der IT-Sicherheit in Deutschland hat. Arne Schönbohm, Präsident des Cyber-Sicherheitsrat Deutschland e.V., stellt diesbezüglich fest: „Das geplante IT-Sicherheitsgesetz wird in dieser Form keinen Beitrag zur Steigerung der IT-Sicherheit in Deutschland leisten. Das BMI hat zwar einige Kritikpunkte berücksichtigt, wesentliche Bereiche bleiben jedoch unzureichend geregelt. Hierzu gehört z.B. die IT-Sicherheit des Bundes, an die geringere Anforderungen gestellt werden als an Unternehmen.“

V.i.S.d.P.: Hans-Wilhelm Dünn; Vizepräsident Cyber-Sicherheitsrat Deutschland e.V.
Kontakt: Telefon: 030 / 6796 365 28

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