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Veranstaltungsimpressionen: Cyber-Frühstück „Status quo IT-Sicherheitsgesetz und BSI-Kritis-Verordnung“ am 10. Mai 2017 in Berlin

Am 10. Mai 2017 hat sich der Cyber-Sicherheitsrat Deutschland e.V. bereits zum zweiten Mal im Rahmen eines seiner Cyber-Frühstücke mit dem IT-Sicherheitsgesetz befasst. Angesichts der aktuell stattfindenden Abstimmung der Rechtsverordnung des Gesetzes für die Bereiche Gesundheit, Finanzen und Versicherungen sowie Verkehr und Transport lieferte der zuständige Referent aus dem Bundesinnenministerium, Herr Matthias Fischer (Referent IT II 2 „Kritische IT-Infrastrukturen; sichere Informationstechnik“ des Bundesministeriums des Innern) in einem Impulsstatement zunächst einen Überblick über die bisherige und anstehende Umsetzung des IT-Sicherheitsgesetzes. Anschließend diskutierte er gemeinsam mit den Teilnehmern von Unternehmen, Kritischen Infrastrukturen, IT-Anbietern und aus der Politik über die diesbezüglichen Erfahrungen aus der Praxis. Dabei wurde deutlich, dass eine erfolgreiche Implementierung des Gesetzes nur dann gelingen kann, wenn der stete Austausch und die Kooperation zwischen allen Beteiligten aus Politik und Wirtschaft wie im Rahmen des Frühstücks gewährleistet ist und verbessert wird.

 

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